MEDIATION:
Streit beilegen durch professionelles Konfliktmanagement• Sie suchen eine schnelle und umfassende Lösung?
• Sie wollen sich nicht vor Gericht streiten?
• Sie bevorzugen eine vertrauliche Atmosphäre ohne Öffentlichkeit?
• Sie entscheiden lieber selbst über Ihre Angelegenheiten?
• Sie erwarten nicht bloß ein Urteil, sondern eine Lösung?
• Sie wollen sich nach dem Verfahren noch in die Augen sehen können?
… dann sollten Sie weiterlesen:
Was ist Mediation?
Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung, in dem die Parteien mit professioneller Unterstützung des Mediators auf der Grundlage ihrer Interessen und Bedürfnisse individuelle Lösungen für ihre Konflikte selbst erarbeiten, die schnell und verlässlich umsetzbar sind. Voraussetzung und wichtigste Grundbedingung ist allerdings, dass alle Beteiligten freiwillig und ohne Zwang an dem Verfahren teilnehmen.Der Anlass eines Mediationsverfahrens liegt in einem Problem der Vergangenheit. Nun geht es darum, nicht nur den alten Konflikt zu lösen, sondern gleichzeitig die Grundlage für einen neuen, respektvollen Umgang miteinander zu schaffen: eine belastbare Basis für die zukünftige Zusammenarbeit.
Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren entscheidet im Mediationsverfahren nicht ein Fremder über die Konflikte anderer, sondern die Beteiligten erarbeiten selbst in konzentrierten und oftmals auch harten, durchaus kontrovers geführten Verhandlungen eine genau auf ihren „Fall“ abgestimmte Lösung. Der Mediator schafft als professioneller allparteilicher Vermittler den Rahmen und die Struktur für zielführende und konstruktive Verhandlungen.
Dabei sind die Parteien anders als in gerichtlichen Verfahren nicht durch prozessrechtliche Schranken in der Wahl des besten Lösungsweges eingeschränkt. Die Parteien entscheiden selbst, was, wann und wie verhandelt wird. Darin liegt einer der großen Vorteile gegenüber dem herkömmlichen Gerichtsverfahren. Aspekte, die erst während des Verfahrens als bedeutsam für das Entstehen oder auch für die Lösung des Konflikts erkannt werden, können zu jedem Verfahrenszeitpunkt problemlos aufgegriffen und erörtert werden.
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Gerichtsverhandlungen in Zivilrechtsstreitigkeiten sind öffentlich. Sie sind langwierig und kostenintensiv. Oft steht am Ende des Verfahrens ein Urteil oder auch ein Vergleich, mit dem keine der Parteien zufrie-den ist. („Ich wollte mein Recht und bekam ein Urteil!“) Im Verfahren geht es prinzipiell immer ums „Gewinnen“ und „Verlieren“. Konflikte werden häufig nicht sachlich gelöst, sondern emotional eher verstärkt. Am Ende sind vielleicht die Rechtsfragen geklärt, die Gräben zwischen den streitenden Parteien aber tiefer geworden.Grundsätze der Mediation
• Freiwilligkeit• Eigenverantwortlichkeit
• Gleichberechtigung
• Vertraulichkeit
• Nachhaltigkeit
Ergebnis der Mediation
Den Abschluss des Mediationsverfahrens bildet eine tragfähige, ganz auf die jeweilige Konfliktsituation zugeschnittene verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien, die nicht nur den aktuellen Konflikt löst, sondern regelmäßig auch die Basis für neues Vertrauen für die Zukunft schafft.In der Form eines Anwaltsvergleiches oder einer notariellen Urkunde können diese Vereinbarungen sogar – wie ein Urteil – im Weg der Zwangsvollstreckung durchsetzbar sein.